Die Einrichtung eines Elternvereins in einer Schule dient zur Bewusstmachung und zur Durchsetzung von Anliegen und Forderungen, die alle Eltern betreffen. Elternvereine sind also die „Interessenvertretungen der Eltern“ an der Schule!
Die Bildung von Elternvereinen richtet sich nach dem Vereinsgesetz. Weder das Bundesministerium für Unterricht noch der Wiener Stadtschulrat sind für interne Belange der Elternvereine zuständig.
Es gibt auch keine schulbehördliche Zulassung. Die Schulleiter haben aber die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern.
(§ 63 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz - SCHUG)
Die Aufgaben und Ziele der Elternvereine sind nach Schulart und Rechtsträgerschaft der betreffenden Schule verschieden. Grundsätzlich kann man zwei Hauptaufgaben der Elternvereine
unterscheiden:
Wahrung der Interessen der Eltern betreffend die schulische Ausbildung der Kinder und aller mit dem Schulbesuch in Zusammenhang stehenden Fragen innerhalb der Schule. Enge Zusammenarbeit mit
Eltern, Schulleitern und Lehrern, um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen.
Wahrung der Eltern- und Schulinteressen nach außen, z.B. gegenüber Behörden und anderen Institutionen.
Die Aufgaben des Elternvereins beinhalten daher z. B. die Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen, Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler oder die
Unterstützung bei Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern.
Der Elternverein des SZU ist auch Mitglied im Verband der Elternvereine an den Höheren und Mittleren Schulen Wiens. Dadurch hat auch unser
Elternverein die Möglichkeit im Rahmen von Meinungsbildung zu schulaktuellen gesetzlichen Neuigkeiten Stellung zu beziehen. Dies wird dann weiter auf Landes- und Bundesebene
getragen.
- Stichworte dazu : "Neue Matura" , "Modulare Oberstufe", ...