Aufgaben der Organe des Elternvereins


diese Unterlagen sind Richtlinien welche zum Großteil im Vereinsgesetz verankert sind. Sie erleichtern bei Unklarheiten oder bei Fragen eine gemeinsame Lösung zu finden.


Aufgaben der / des Vorsitzenden

  • Vertretung des Elternvereins nach außen.
  • Geschäftsführung des Elternvereins aufgrund von Beschlüssen des  Elternvereinsausschusses, bzw. der Jahreshauptversammlung.
  • Einberufung der Sitzungen bzw. der Jahreshauptversammlung
  • Vorsitz bei allen Sitzungen.
  • Mitglied des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA)
  • Berechtigung an bestimmten Schul-Konferenzen teilzunehmen
  • Im Falle von Verhinderung übernimmt diese Aufgabe automatisch der/die Stellvertreter/in (Ausgenommen: Vertretung im SGA).
  • Konto-Zeichnungsberechtigt gemeinsam mit Kassier/in

Aufgaben der Kassierin / des Kassiers

  • Ordnungsgemäße Führung von Kassa (Handkassa, Sparbuch, Girokonto, etc.) und Kassabuch.
  • Sorgfältige Verwahrung der Belege (Belege sind fortlaufend zu nummerieren und mit der laufenden Nummer im Kassabuch einzutragen).
  • Erstellung Budgetvorschlag
  • Sorgsame Verwahrung der Elternvereinsgelder
  • Konto-Zeichnungsberechtigt gemeinsam mit Vorsitzendem/Vorsitzender

Aufgaben der Schriftfüherin / des Schriftführers

  • Führung und Ausfertigung der Protokolle bei den Ausschußsitzungen bzw. den Jahreshauptversammlungen.
  • Ausfertigung der Schriftstücke des Elternvereines (Briefe. Wahlanzeigen, etc.).
  • Archivierung die Schriftstücke für mindestens sieben Jahre.
  • Betreuung der Webseite des Elternvereines

Aufgaben der beiden Rechnungsprüfer/-innen

  • Überprüfung sämtlicher Belege, Kassabuch, Sparbuch und gegebenenfalls Girokonto sowie die Kontobewegungen.
  • Überwachung der widmungsgemäßen Verwendung der Elternvereinsgelder.
  • Die Rechnungsprüfer/innen bzw. die Kontrollorgane prüfen vierteljährlich, mindestens aber vor der Jahreshauptversammlung.
  • Die Rechnungsprüfer/innen sind ausschließlich der Jahreshauptversammlung verantwortlich.
  • Sie stellen bei der Hauptversammlung den Antrag auf Entlastung des scheidenden Vorstandes.

Aufgaben von gesetzlichen Beiräten (Schulgemeinschaftsausschuss - SGA)

Siehe SGA.

Aufgaben von beratenden Beiräten

  • Unterstützung bei den Aktivitäten des Elternvereins

In Vereinen, Verbänden und Unternehmen sind Beiräte auf freiwilliger Basis oder
aufgrund von Satzungen geschaffen. Die Befugnisse und die Zusammensetzung eines
Beirats sind hierbei frei definiert und sind im Gegensatz zum Vorstand nicht
gesetzlich normiert.