Informationen für Eltern, Obsorgeberechtigte
und eigenberechtigte Schüler &
Schülerinnen
Für alle Anträge zur Individualförderung für Schüler & Schülerinnen an den Elternverein gilt:
Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt! Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung vom Elternverein erhalten, oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Bitte senden Sie uns Ihre Anträge so rasch wie möglich, damit Förderungen zeitgerecht bearbeitet werden können.
Die finanzielle Unterstützung für Schüler/innen ist generell Mitgliedern des Elternvereins vorbehalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Elternverein. Zu Unrecht bezogene Unterstützungen oder Unterstützungen von Schulveranstaltungen, die nicht zustande gekommen oder an denen nicht teilgenommen wurde, sind dem Elternverein zurückzuerstatten.
Unabhängig von den Förderungen durch den Elternverein gibt es die Möglichkeit auch beim Stadtschulrat eine Förderung zu beantragen (nur für 5 tägige Veranstaltungen bis 31.3. des laufenden Schuljahres) Formulare hierfür liegen im Sekretariat auf und weitere Infos sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums zu finden.
Die Anträge beim Stadtschulrat haben eine längere Bearbeitungsdauer und sollten daher ehest möglich eingereicht werden.
SchülerInnen, die beim Elternverein um Unterstützung für eine 5 tägige Veranstaltung ansuchen, sollten vorher auch schon beim Stadtschulrat eingereicht haben. Damit ist eine bestmöglich Unterstützung und ein vereinfachter Ablauf für einen Antrag beim Elternverein möglich. Auch wenn ein Antrag beim Stadtschulrat abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit eine Förderung durch den Elternverein zu erhalten.