FAQ - häufig gestellte Fragen zur EV-Förderung


Wer kann einen Antrag stellen?
A) Erziehungsberechtigte  oder bereits eigenberechtigte Schüler
      und
B) Der/die Antragsteller/in muss Mitglied des Elternvereins sein,
      d.h. die Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das laufende Vereinsjahr muss erfolgt sein.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Antrag stellen?
-  Ich habe ein niedriges Einkommen bzw. geringes Haushaltseinkommen
-  mein Kind hat ein Handicap und ich habe dadurch größere Ausgaben
-  im gemeinsamen Haushalt leben mehrere Personen von meinem Einkommen

Wann kann ich den Antrag stellen?
-  wenn die Schulveranstaltung vom Lehrer bekanntgegeben wird
-  Bitte Antrag rechtzeitig stellen

Wie kann ich den Antrag stellen?
-  ausschließlich unter Verwendung der vom Elternverein aufgelegten Vordrucke
           A) als pdf zum download auf der nächsten Seite
           B) im Sekretariat aufliegend (Anfrage nach „Förderformular Elternverein“)
- danach ausgefülltes Formular mit notwendigen Beilagen (pdf-scan) an
       office@ev-szu.at  mailen oder in verschlossenem Kuvert (Beilagen bitte
       nur als Kopien) im Sekretariat abgeben.
- Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, sie erleichtern uns dadurch
       die Arbeit.

Wie geht es nach der Abgabe meines Antrages weiter?
- Sie erhalten einige Tage danach eine Empfangsbestätigung Ihres Antrages, eventuell mit

   Ergänzungsfragen unserseits (meistens via mail, in Ausnahmefällen via Telefon)

- Der Vorstand des Elternvereins stimmt über Ihren Antrag und über die Förderhöhe ab.
- Sie bekommen eine schriftliche Verständigung über den Beschluss
- Kontoüberweisung erfolgt

Von welchen Gründen hängt die Entscheidung über meinen Antrag ab? Wieviel Geld kann ich bekommen?

Alleiniges Entscheidungskriterium ist die soziale Bedürftigkeit des/der jeweiligen Antragstellers- /Antragstellerin, d.h. die im Antrag dargelegten sozialen (primär Einkommens- und Familien-) Verhältnisse, die in geeigneter Form (z.B. durch Lohn– oder Gehalts-bestätigungen) nachzuweisen sind, müssen die Gewährung einer Familienförderung rechtfertigen. Es gelten keine starren Einkommensgrenzen, sondern es wird die jeweilige individuelle Situation beurteilt. Über die eingereichten Anträge entscheidet der Vorstand des Elternvereins. Die Entscheidungsträger sind verpflichtet, die ihnen zur Kenntnis gelangenden Daten der Anträge, insbesondere die finanziellen Daten, streng vertraulich zu behandeln.

Ich habe gehört, dass jemand mehr/weniger bekommen hat!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nach der jeweiligen individuellen Situation die soziale Bedürftigkeit des/der jeweiligen Antragstellers/Antragstellerin entscheiden.

 

Gibt es Unterstützung für Schüler mit besonderen Bedürfnissen?
Der Elternverein berücksichtigt bei den Anträgen natürlich besondere Bedürfnisse und Herausforderungen. Erste Anlaufstelle bzw. Ansprechpartner sind in jedem Fall die Lehrer und Lehrerinnen bzw. Bildungsberater und Bildungsberaterinnen der Schule.

Werden auch Zertifikate gefördert?
Nein, außer eine soziale Bedürftigkeit ist gegeben.
Der Elternverein hat diesbezüglich folgende Vorgansweise beschlossen. Ein Zertifikat, bezeichnet eine zusätzliche Ausbildung. Wenn Schüler dies für Ihr persönliches Weiterkommen als erstrebenswert halten, begrüßt dies der Elternverein. Die primäre Funktion des Elternvereins ist aber im Segment „Angleichung an Mindeststandard“ zu finden.

Warum fördert der Elternverein auch Klassenprojekte?        
Da es viele Lehrer gibt, die über ihre berufliche Verpflichtung hinaus,  gerne mit der einen oder anderen Klasse zusammenarbeiten und freiwillige Motivation für Projekte einbringen, sollen soziale Aktivitäten, die über den Lehrplan hinausgehen gefördert werden.
Ein gutes Schüler-Lehrer Team ist ein gutes Sprungbrett für die mögliche Teamentfaltung im Berufsleben in späteren Jahren – auch Ihr Kind kann davon profitieren.



Haben Sie selber noch Fragen, dann mailen Sie uns doch einfach : office@ev-szu.at